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Gemeinde Niederhelfneschwil, Zuckenriet, Lenggenwil

Wissen, was los ist

Sie wollen stets informiert sein? Ganz einfach: Lesen Sie unser wöchentliches Mitteilungsblatt. Hier finden Sie die offiziellen Mitteilungen des Gemeinderates, die nächsten Vereinsanlässe und Neues aus dem Gewerbe.

Redaktion
Redaktionsschluss ist jeweils am Freitag um 17.00 Uhr. Wir publizieren auch Beiträge von Organisationen, sofern sie ihren Sitz in der Gemeinde Niederhelfenschwil haben und die Mitteilungen von allgemeinem Interesse sind.

Inserate und Anfragen senden Sie bitte an info@niederhelfenschwil.ch.

Regeln

Das Mitteilungsblatt ist keine Zeitung. Es dient dem Gemeinderat, die Bevölkerung über die aktuellen Geschäfte in und um die Gemeinde zu informieren und für spezielle Themen zu sensibilisieren.
Im Grundsatz heisst es kurz, knapp und klar! 


a) Texte im Mitteilungsblatt 
Die Texte im Mitteilungsblatt dienen der sachlichen und möglichst ausgewogenen Information der Bevölkerung. Im Fokus stehen lokale Themen.

Personen, die nationale oder internationale Spitzenleistungen vollbrachten, kann im Mitteilungsblatt gratuliert werden.

Leserbriefe sowie politische Meinungsäusserungen können von der Redaktion veröffentlicht werden, wenn sie einer sachlichen Diskussion von lokalen Themen dienen. Bei deren Publikation ist zwingend eine Kontaktperson anzugeben, dessen Name mit dem Text abgedruckt wird. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge und Leserbriefe ohne Begründung wegzulassen, zu kürzen oder in redaktionellen Beiträgen aufzunehmen. Grundsätzlich steht es der Redaktion, dem Gemeinderat oder Betroffenen unter Berücksichtigung des Redaktionsschlusses offen, in derselben oder einer nachfolgenden Ausgabe Stellung zu Leserbriefen und Meinungsäusserungen zu nehmen oder die entsprechende Sichtweise darzulegen. Im Grundsatz werden in der letzten Ausgabe vor einer Abstimmung oder Wahl keine Leserbriefe mehr veröffentlicht, die sich auf die bevorstehende Wahl oder Vorlage bezieht. Bezahlte Inserate oder Beilagen können jederzeit aufgegeben werden.

Die Redaktion bestimmt Gliederung und Reihenfolge: 1. Amtlich, 2. Kalender, 3. Inserate.


b) Politische Veranstaltungen 
Die Gemeinderatskanzlei veröffentlicht Ergebnisse von Wählerversammlungen, die die Gemeinde organisiert. Parteien können Veranstaltungshinweise für Wählerversammlungen, Abstimmungsinformationen, Podiumsgespräche etc. veröffentlichen, sofern es sich um lokale Themen handelt.


c) Inserate
Diese können gegen eine Gebühr im Mitteilungsblatt publiziert werden. Unter Punkt e) sind die Kosten sowie die angebotenen Grössen ersichtlich. Zusätzlich ist hier eine Anleitung zum Einrichten der korrekten Grösse der Inserate zu finden:
Informationsblatt zum Einrichten der korrekten Grösse für Inserate


d) Veranstaltungen 
Einheimische Vereine und Institutionen können ihre Anlässe im Kalender ohne Logo oder Bild gratis eintragen lassen. Hierzu muss die Veranstaltung auf unserer Website erfasst werden. Eine entsprechende Anleitung ist hier zu finden.


e) Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den oben aufgeführten Regeln sind im Mediadatenblatt zu finden

Einlage- oder Flugblätter

Pro Ausgabe werden maximal 3 Einlageblätter von Vereinen, Körperschaften, Privaten oder Firmen aus der Gemeinde mitversandt. Beilageblätter müssen im Voraus bei der Redaktion angemeldet werden. Die nötige Anzahl gedruckter Exemplare ist für die Ausgabe vom Donnerstag bis Montag, 12.00 Uhr, bei der Redaktion abzugeben.

Werbung kann als maximal halbseitiges Inserat oder als Beilageblatt publiziert werden.

Auflage

Gesamtauflage: 1 500
(inkl. 70 Exemplare für Weiler und 80 Auswärtige)

Niederhelfenschwil: 550
Zuckenriet: 450
Lenggenwil: 350

Tarife

Informationen zu den Tarifen finden Sie in folgendem Dokument: Mediadaten.

Archiv

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