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Gemeinde Niederhelfneschwil, Zuckenriet, Lenggenwil

​Bauten und Anlagen

Bauten und Anlagen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Zuständig ist der Gemeinderat. Alles, was Mensch, Tier oder Material dauerhaft vor Witterung Schutz bietet, ist eine Baute. Anlagen sind technische Einrichtungen, beispielsweise Masten, Treibbeete oder Stützmauern.

Im Versicherungswesen oder im Privatrecht (z.B. Grundbuch) werden Bauten anders definiert. Dort ist im Gegensatz zum Baurecht auch von Bedeutung, ob eine Baute ein Fundament hat oder auf Rädern steht. Das ist baurechtlich nicht relevant.

Die Bewilligungspflicht ergibt sich aus Art. 136 des Planungs- und Baugesetzes. In Niederhelfenschwil zusätzlich bewilligungspflichtig sind Aussenreklamen und Antennen.

Geländeveränderungen sind dann bewilligungspflichtig, wenn mehr als 100m² oder wenn mehr als 0.5m in der Höhe aufgeschüttet oder abgetragen wird.

Gebühren

Die Gebühr für eine Baubewilligung richtet sich nach dem Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwatlung und beträgt zwischen Fr. 100.— und Fr. 10 000.—. Die Höhe ist abhängig vom Verfahren und vom Bearbeitungsaufwand.

Nach Art. 97 Abs. 1 c) VRP (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1) werden im Bewilligungsverfahren keine amtlichen Kosten betreffend der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung neuer erneuerbarer Energie erhoben.

​Benötigte Unterlagen

  • Baugesuchsformular
  • Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:100 (aktueller, vom Geometer (Geoinfo AG, Wil) nachgeführter Katasterplan) mit dem Standort des Bauobjekts. Die Masse des Bauobjekts und die Abstände zu den benachbarten Grenzen sind anzugeben.
  • Massstäbliche Grundriss- und Schnittpläne, vorzugsweise im Massstab 1:100. Auf dem Schnittplan sind das ursprüngliche Terrain und der Niveaupunkt einzuzeichnen. Der Niveaupunkt liegt auf dem ursprünglichen Terrain in der Normalprojektion des Schwerpunktes der Gebäudefläche. Vom Niveaupunkt aus sind die Gebäudehöhe und die Firsthöhe zu vermassen. Abzubrechende Bauteile sind gelb, neue Bauteile rot darzustellen.
  • Für die öffentliche Auflage auf unserer Webseite benötigen wir die Baueingabepläne zusätzlich in digitaler Form.
  • Vorgesehene Anpassungen der Umgebung inkl. Materialisierung und Höhenangaben (vom gewachsenen Terrain aus gemessen).
  • Berechnung der Ausnützung
  • Energienachweis

​Sondernutzungspläne und Erschliessungsvereinbarungen

Unterliegt Ihr Bauvorhaben einem Sondernutzungsplan oder einer Erschliessungsvereinbarung? Die entsprechenden Pläne und Unterlagen können hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Sondernutzungspläne aus Geoportal

​Wichtige Gesetze und Quellen