Gemeinde Niederhelfenschwil
 

Gut informiert

Das Mitteilungsblatt gibt wöchentlich Auskunft über alles was in und rund um die Gemeinde los ist. Es dient dem Gemeinderat für die offiziellen Mitteilungen, den Vereinen für ihre Anlässe und dem Gewerbe als Werbe- und Informationsmittel.

Man sagt, das Mitteilungsblatt werde gut gelesen. Gehören Sie auch zu unserem Leserkreis? Das freut uns. Für eine Rückmeldung sind wir dankbar. Konstruktive Kritik bringt bekanntlich weiter.

Redaktionsschluss ist ...

... jeweils am Freitag um 17.00 Uhr. Wir publizieren auch Beiträge von Organisationen mit Sitz in der Gemeinde wie Kirchen, Vereine, Gewerbe, Parteien, Sie können uns Ihren Beitrag per e-mail zustellen (kanzlei¦at¦niederhelfenschwil.ch) .

Wer bestimmt?

Das Mitteilungsblatt ist keine Zeitung. Es dient dem Gemeinderat, die Bevölkerung über die aktuellen Geschäfte in und um die Gemeinde zu informieren und für spezielle Themen zu sensibilisieren. Der Gemeinderat ist für eine bildhafte Sprache. Amtsdeutsch und Rechtssprache sollen nur dort eingesetzt werden, wo's nicht anders geht.

Inhaltliche Beiträge Dritter im Stil von Leserbriefen werden publiziert, wenn sie einer sachlichen Diskussion dienen. Der Gemeinderat behält sich vor, andere Beiträge ohne Begründung wegzulassen. Er bestimmt Gliederung und Reihenfolge: 1. Amtlich, 2. Kalender, 3. Nicht Amtlich, 4. Inserate.

Chronologisches Verzeichnis aller Mitteilungsblätter

Auflistung fileadmin/Publ_Dok_Bilder/02-Information/Mitteilungsblatt/

 DateinameDateigrösseLetzte Änderung
[Archiv_2010]4 K07-Sep-2010 14:25:32
[Archiv 2009]4 K22-Dec-2009 15:10:38
[Archiv 2008]4 K16-Dec-2008 14:05:20
[Archiv 2007]4 K15-Jul-2008 06:33:29
[Archiv 2006]4 K15-Jul-2008 02:05:59
[Archiv 2005]4 K15-Jul-2008 01:58:31
[Archiv 2004]4 K15-Jul-2008 06:21:35
[Archiv 2003]4 K15-Jul-2008 05:52:33
[Archiv 2002]4 K15-Jul-2008 05:35:30
[Archiv 2001]4 K15-Jul-2008 05:25:35
[Archiv 2000]4 K15-Jul-2008 05:21:36
[Archiv 1999]4 K15-Jul-2008 05:19:16
[Archiv 1998]4 K15-Jul-2008 05:18:04

 

Einlage- oder Flugblatt

Pro Ausgabe werden maximal 2 Einlageblätter von Vereinen und Körperschaften in der Gemeinde mitversandt (Prinzip "first serve"). Die nötige Anzahl gedruckter Exemplare ist für die Ausgabe vom Donnerstag bis Montag, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei abzugeben.

Wahlwerbung ist als Beilageblatt möglich. Normale Werbung kann als (maximal halbseitiges) Inserat publiziert werden.

Auflage

Gesamtauflage*

1 180 Ex.

Niederhelfenschwil 

420 Ex.

Zuckenriet

320 Ex.

Lenggenwil

300 Ex.


*Niederhelfenschwil, Zuckenriet,
  Lenggenwil
  zusätzlich 40 Exemplare für Weiler


 


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