Die St.Galler Gemeinden werden beim Vollzug der Vorschriften über Luftreinhaltemassnahmen in die Pflicht genommen. Die Luftreinhalte-Verordnung verlangt, dass nebst Holzfeuerungen auch Cheminée- und Schwedenöfen alle zwei Jahre kontrolliert werden. Mit dem neuen Reglement über Luftreinhaltemassnahmen hat der Gemeinderat nun die entsprechende Grundlage geschaffen.
Wenn Sie mit Holz feuern, nutzen Sie einen erneuerbaren Rohstoff und verbessern so die CO2-Bilanz. Wenn Sie aber behandeltes Holz oder Abfälle in Ihrem Schwedenofen oder Cheminée verbrennen, setzen Sie auch erhebliche Feinstaubmengen frei. Mit dem neuen Reglement wird die Grundlage geschaffen, dass die Holzfeuerungen regelmässig kontrolliert werden. Die Kontrollen sollen eine saubere Holzverbrennung fördern und die Luftqualität verbessern. Bei Öl- und Gasfeuerungen sind diese Kontrollen bereits Standard. Der amtliche Kaminfeger Jürg Hugentobler, Wil, wird mit den Kontrollen beauftragt. Diese werden gleichzeitig mit den Kaminfegerarbeiten erfolgen.
Referendumsvorlage
Die Holzfeuerungskontrolle bedingt eine Anpassung des Reglements über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen. Der Gemeinderat hat das entsprechende Reglement mit Gebührentarif genehmigt. Dieses ersetzt das bisherige Reglement aus dem Jahr 2002. Sobald das Reglement rechtskräftig ist, wird mit den Feuerungskontrollen begonnen. Das Reglement untersteht dem fakultativen Referendum nach Art. 12 ff der Gemeindeordnung. Das Reglement liegt während der Referendumsfrist im Gemeindehaus auf. Das Referendum kann von Freitag, 12. Februar 2010, bis Montag, 15. März 2010, beim Gemeinderat, Oberdorf 10, 9527 Niederhelfenschwil, eingereicht werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumbegehrens beträgt 189 Unterschriften.
Dateien:
Feuerungskontrolle_Reglement_1.pdf