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Nachtragskredit für die ARA Niederbüren; Fakultatives Referendum
09-02-10 13:33
Alter: 211 days

VON: GEMEINDERAT NIEDERHELFENSCHWIL
Kategorie: Gemeinde & Politik, Bau, Verkehr & Energie
Die Bürgerschaft genehmigte mit dem Voranschlag 2006 einen Kredit von Fr. 288 000.— (exkl. MWST) für die Kapazitätserhöhung und die Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Niederbüren. Der Baukredit von Fr. 6 385 000.— basierte auf einem Vorprojekt mit Kostenberechnungen. Im Zug von Optimierungen während der Projektphase wurde mit einem Gesamtkredit von Fr. 6 577 950.— gerechnet. Hintergrund dieser Erhöhung war hauptsächlich, dass ein Teil der Druckleitung als Freispiegel-Kanal ausgeführt wurde und dass verschiedene technisch bedingte Anpassungen an der elektronischen Steuerung und Sicherheitsmassnahmen zusätzlich ausgeführt werden mussten.
Die Bauarbeiten für die bauliche Erweiterung der ARA sind weitgehend abgeschlossen. Ausstehend sind einzelne Arbeiten, die für die Betriebssicherheit erforderlich sind oder aufgrund von bautechnischen Gegebenheiten vorgenommen werden müssen, jedoch nicht vorhersehbar waren. Insgesamt sind noch Arbeiten für rund 270 000 Franken offen. Die Prognose der Schlusskosten zeigt, dass der Anteil von Niederhelfenschwil rund 305 000 Franken betragen wird. In diesem Betrag sind die oben genannten nachträglichen Arbeiten eingeschlossen. Dies entspricht einer Überschreitung des ursprünglichen Kredits um rund 17 000 Franken. Für diese Summe ist ein Nachtragskredit erforderlich.
Referendumsvorlage Nach Art. 21 Bst. f Gemeindeordnung sind nicht teuerungsbedingte Nachtragskredite über Fr. 5 000.— dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Gegen den Nachtragskredit von Fr. 17 000.— kann zwischen Freitag, 12. Februar 2010, und Montag, 15. März 2010, beim Gemeinderat, Oberdorf 10, 9527 Niederhelfenschwil, das fakultative Referendum eingereicht werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumbegehrens beträgt 189 Unterschriften.
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