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Änderung des Gestaltungsplans «Reckholder» mit besonderen Vorschriften; öffentliche Auflage
23-02-10 13:53
Alter: 197 days

VON: PHILIPP HENGARTNER
Kategorie: Gemeinde & Politik
Am 18. Februar 2010 stimmte der Gemeinderat der Änderung des Gestaltungsplan «Reckholder» mit besonderen Vorschriften zu. Die Änderungen der besonderen Vorschriften mit dem Anhang für die Gestaltung von Dachaufbauten liegen vom Dienstag, 2. März 2010 bis Donnerstag, 1. April 2010, auf der Gemeindeverwaltung Niederhelfenschwil, Korridor, öffentlich auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Planerlass beim Gemeinderat, Oberdorf 10, 9527 Niederhelfenschwil, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis Baugesetz; sGS 731.1 und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
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