Fakultatives Referendum — Nachtrag Zweckverbandsvereinbarung und Namensänderung Zweckverband Jugendmusikschule Wil-Land in musiclife
20. Mär. 2024
Der Schulrat genehmigte am 10. Januar 2024 den Nachtrag zum Zweckverbandsvertrag Jugendmusikschule Wil-Land. Dieser wird dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 14 ff der Gemeindeordnung.
Gegenstand | Nachtrag zum Zweckverbandsvertrag Jugendmusikschule Wil-Land mit Namensänderung in musiclife
Referendumsfrist | Freitag, 15. März bis Mittwoch, 24. April 2024
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage | Website www.sproochbrugg.ch unter «Aktuelles»
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens | 559 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Schulrat der Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg einzureichen.
Schulrat Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg