Gesamterneuerungswahlen Herbst 2024 03. Apr. 2024 Erinnerung zur Einreichung von Wahlvorschlägen | Am 22. September 2024 wählt die Bevölkerung die Gemeindebehörde neu. Damit eine Person auf dem Stimmzettel aufgeführt wird, muss ein entsprechender Wahlvorschlag vorliegen. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sind. Ferner dürfen sie ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben und höchstens gleich viele Kandidaten aufführen, als Mandate zu vergeben sind.

Einreichefrist | Die Wahlvorschläge sind der Ratskanzlei für den 1. Wahlgang rechtzeitig bis Freitag,
21. Juni 2024, 14.00 Uhr, einzureichen. Relevant für die Wahrung der Einreichefrist ist das Eintreffen auf der Ratskanzlei und nicht das Datum des Poststempels. Zu spät eingegangene Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Formulare | Formulare erhalten Sie während den Büroöffnungszeiten beim Front-Office oder finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Politik/Abstimmung und Wahlen zum Download.
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