Das Grundbuchamt bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und Rechten an Grundstücken. Es ist entscheidend für den Erwerb und Verlust von Eigentum an Grundstücken und für die Änderung und Übertragung von Rechten daran.
Das Grundbuchamt berät in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten, erstellt Grundbuchauszüge, bereitet grundbuchrechtliche Verträge aller Art vor, führt das Grundbuch, veranlagt Handänderungssteuern und -gebühren, führt die notarielle Tätigkeiten (Urkundsperson) in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten aus und hat die administrative Leitung des Schätzungswesens.
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