Ersatzwahl eines Mitglieds des Schulrates für die restliche Amtsdauer 2025 bis 2028 25. Jun. 2025 Aufgrund des Rücktritts einer Schulrätin ist die Ersatzwahl eines Mitglieds des Schulrates der Politischen Gemeinde Niederhelfenschwil für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 erforderlich. Den Termin für die Ersatzwahl hat der Gemeinderat auf den Sonntag, 30. November 2025, festgelegt. Es gelten die Bestimmungen von Art. 21 ff. des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG).

Wahlvorschlag | Damit eine Person auf dem Stimmzettel aufgeführt wird, muss ein entsprechender Wahlvorschlag vorliegen. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Niederhelfenschwil unterzeichnet sind. Ferner dürfen sie ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben und höchstens gleich viele Kandidaten aufführen, als Mandate zu vergeben sind.

Einreichefrist | Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang sind der Ratskanzlei bis Freitag, 29. August 2025, 14.00 Uhr, einzureichen. Relevant für die Wahrung der Einreichefrist ist das Eintreffen auf der Ratskanzlei, nicht das Datum des Poststempels. Zu spät eingegangene Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Formulare | Formulare erhalten Sie beim Front-Office oder finden Sie auf der Website unter der Rubrik «Politik» / «Abstimmung und Wahlen» zum Download.

Allfälliger 2. Wahlgang | Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 8. März 2026 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 12. Dezember 2025, 14.00 Uhr, bei der Ratskanzlei einzureichen. Im 2. Wahlgang ist stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den 1. Wahlgang.
Ratskanzlei