«Der Gemeindepräsident informiert» 01. Okt. 2025 Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Heute widme ich mich ausschliesslich dem neuen Energietarif für das Jahr 2026. Der Tarifbeschluss des Gemeinderates wurde letzte Woche, auf Basis der aktuell geltenden Rahmenbedingungen, gefällt. Diese haben sich im Hinblick auf das Tarifjahr 2026 deutlich verändert. Teilweise sind einzelne Anpassungen bereits im Tarif 2025 berücksichtigt worden.
Gerne erinnere ich an eine von mir verfasste Passage im Mitteilungsblatt vor rund einem Jahr (2024/32).

Zitat: 
«Die Grundlage für die Tarifgestaltung und deren Rahmenbedingungen wurde massgeblich mit dem vom Parlament im Herbst 2023 verabschiedeten «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» beeinflusst.»

Zitat Bundesamt für Energie (BFE): «Die Vorlage schafft die Grundlagen, um in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren. Das verringert sowohl die Abhängigkeit von Energieimporten als auch das Risiko von kritischen Versorgungslagen. Die Vorlage umfasst sowohl Förderinstrumente als auch neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom und sie führt eine obligatorische Wasserkraftreserve ein. Am 9. Juni 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Vorlage mit 68.7 % Ja-Stimmen angenommen.»
Die Vorlage wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die dazu nötigen Umsetzungsverordnungen waren vom 21. Februar bis 28. Mai 2024 in der Vernehmlassung. Der Bundesrat wird gegen Ende 2024 darüber beschliessen.
Dies bedeutet, dass die Rahmenbedingungen für die Ermittlung der Tarifstrukturen zum Zeitpunkt des Tariferlasses nicht bekannt sind oder auf Annahmen basieren. Das neue Energiegesetz soll ab Januar 2025 in Kraft treten, aber die ergänzenden Verordnungen sind noch nicht beschlossen. Aufgrund dessen haben wir uns in unserer Vorbereitung auf eine Annahme gestützt, welche von 2 Phasen der Einführung ausgeht:

Phase 1 — voraussichtlich ab 2025 in Kraft
Diese beinhaltet vor allem Massnahmen, welche sich indirekt auf die Tarife auswirken und dabei die Grundlagen verbessern, die Transparenz erhöhen und die Sicherheit im Netz verbessern sollen.

Phase 2 — voraussichtlich ab 2026 in Kraft 
Diese Phase beinhaltet vor allem Massnahmen, welche Veränderungen im Betrieb und der Abrechnung betreffen, weiter die Abnahme und Rückvergütungspflicht neu regeln. 

Zitat Ende

Preisbildung 2026 I
Im Vergleich zum Energietarif 2025 wird der Preis für die Wirkenergie um ca. 15 % steigen (ca. + 5 Rp. / kWh). 

PV-Rückliefertarife I Die PV-Rückliefertarife werden zum Jahresende 2025 festgelegt und kommuniziert.

Relevante Faktoren 2026 I Im Vergleich zum Jahr 2025 haben sich einige preisbildende Faktoren und grundlegende Vorgaben verändert. Diese haben wir im Rahmen der Möglichkeiten einfliessen lassen. Zudem waren die Ende 2024 aktivierten Deckungsdifferenzen noch zu berücksichtigen. 

— Der entsprechende Betrag von rund Fr. 1.6 Mio. ist über den Energiekonsum abzudecken.
— Dies ist einer der massgeblichen Preisfaktoren, den wir im Vergleich zu anderen Anbietern einfliessen lassen müssen. Warum? Die Details dazu finden Sie im Geschäftsbericht 2024 ab Seite 68.

Der Gesamtenergiepreis wird sich für alle Kundinnen und Kunden leicht anheben — was mit den neuen 
Rahmenbedingungen nicht zu vermeiden ist.

Neuerungen 2026 I Im Bereich des Messwesens ist es möglich, die erhöhten Aufwendungen über den Tarif abzubilden. Diese Position ist im Vergleich zum Jahr  2025 neu für alle Tarifstufen und Kundinnen und Kunden und beträgt Fr. 9.— / Monat.
Der Leistungsbezug wurde bisher nur bei den gewerblichen Kunden verrechnet (der höchste Verbrauch pro 15 Minuten pro Monat). Diese Leistungskomponente wird neu auch bei den easyHome-Kunden eingeführt.
— easyHome, neu Fr. 1.50 kW / Monat
— powerMedium, wie bisher Fr. 9.30 kW / Monat
— powerHigh, wie bisher Fr. 9.30 kW / Monat

Unverändert 2026 I Es gibt auch positive Nachrichten; zahlreiche Positionen, die wir selber beeinflussen konnten, bleiben unverändert.
— Systemgebühr, unverändert Fr. 7.50 / Monat
— Abgaben Gemeinwesen, unverändert 1 Rp. / kWh
— Netzzuschlag, unverändert 2.3 Rp. / kWh

Preisblatt 2026 I Die Preisblätter für das kommende Jahr finden Sie als Beilage in diesem Mitteilungsblatt. Bei Fragen melden Sie sich bitte per E-Mail unter energie@niederhelfenschwil.ch.

PV-Anlagen I Eigentümer grosser PV-Anlagen werden wir individuell kontaktieren, um das kommende Jahr und die damit verbundenen Handlungsspielräume persönlich zu besprechen.

Grenzen in der Energieversorgung I In der Energieversorgung bestehen diverse technische Hemmnisse, die sich aus rein technischer Sicht nicht überwinden lassen. Diese können belegt, nachgerechnet oder auch ausprobiert werden — daran lässt sich nichts ändern.
Es gibt jedoch auch weitere Grenzen in der Energieversorgung, die weniger technischer, sondern vielmehr ethischer Natur sind – sie betreffen Anstand, gegenseitigen Respekt und teilweise auch das notwendige Fachwissen. Es ist eine Tatsache, dass «die da oben» häufig für verschiedenste Herausforderungen verantwortlich gemacht werden — ein häufig eingesetztes rhetorisches Mittel. Damit kann ich umgehen, denn es ist Teil unserer beruflichen Tätigkeit. 
Anders verhält es sich mit Stilmitteln, die auf unterschiedlichen Kanälen in unangemessener und unhöflicher Weise sowie oftmals frei von jeglichem Wissen — insbesondere ohne Berücksichtigung der komplexen Rahmenbedingungen — an uns herangetragen werden. Für ein derartiges Vorgehen haben wir kein Verständnis. Zwar sind wir in der Lage, dies zu ertragen und professionell zu handhaben, doch stellt es vor allem ein Spiegelbild der Absender dar.

Niederhelfenschwiler Beeriapfel I Das aktuelle Apfeljahr fällt insbesondere für den Niederhelfenschwiler Beeriapfel eher mässig aus. Falls Sie dieses Jahr dennoch einen Ertrag haben, würden wir uns freuen, Ihre Äpfel erhalten zu dürfen. 
Die frisch geschüttelten, sauberen Äpfel zum Spezialmostpreis ohne Rückbehalt werden gerne durch die Gemeinde angenommen. Auskunft und Anmeldung bei Corina Hug unter Tel. 058 458 62 20 (jeweils montags und freitags) oder E-Mail corina.hug@niederhelfenschwil.ch. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Veranstaltungen I Am kommenden Wochenende können Sie den Herbstmarkt in Zuckenriet geniessen, ein Wochenende später finden Sie an gleicher Stelle die Viehschau. 
Wer weiss – vielleicht treffen wir uns vor Ort.

Ihnen allen eine schöne Herbstzeit!
Herzliche Grüsse
Peter Zuberbühler