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Alissa Suppiger
Leiterin Front-Office
058 458 62 01
alissa.suppiger@niederhelfenschwil.ch

Anmeldung für AHV-Leistungen (AHV)

Jede in der Schweiz wohnhafte und erwerbstätige Person welche bei der AHV versichert ist, hat Anspruch auf eine Rentenleistung der Alters- und Hinter­lassenen­versicherung AHV. Obligatorisch bei der AHV versichert sind Menschen, die in der Schweiz arbeiten und/oder wohnen. Dazu gehören auch Kinder und Nicht­erwerbstätige wie zum Beispiel Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Haus­frauen und Haus­männer.

Beachten Sie bitte, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.