Jede in der Schweiz wohnhafte und erwerbstätige Person welche bei der AHV versichert ist, hat Anspruch auf eine Rentenleistung der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV. Obligatorisch bei der AHV versichert sind Menschen, die in der Schweiz arbeiten und/oder wohnen. Dazu gehören auch Kinder und Nichterwerbstätige wie zum Beispiel Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Hausfrauen und Hausmänner.
Beachten Sie bitte, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.
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