Abstimmungen und Wahlen
«Die da oben»: Das sind wir alle
Wir Schweizer werden wegen unserer Staatsform beneidet. Damit das auch so bleibt, sind wir auf Ihr Mitwirken angewiesen: Sie sind der Souverän, der an der Urne über die Zukunft des Landes entscheidet.Weitere Informationen über Abstimmungen und Wahlen im Kanton St.Gallen finden Sie unter www.abstimmungen.sg.ch.
Allgemeine Informationen
Alle Gemeindeergebnisse von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die massgebenden Gesamtergebnisse des Kantons finden Sie unter wab.sg.ch, jene des Bundes unter admin.ch
Voraussetzung zur Stimmabgabe
Stimmfähig sind Schweizerinnen und Schweizer, die volljährig sind und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt, d.h. verbeiständet, sind. (Art. 31 Verfassung des Kantons St.Gallen [sGS 111.1; KV])
Jede Person, die zur Stimmabgabe berechtigt ist, erhält einen gültigen Stimmausweis.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass vorweisen.
Voraussetzung zur Stimmabgabe
Stimmfähig sind Schweizerinnen und Schweizer, die volljährig sind und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt, d.h. verbeiständet, sind. (Art. 31 Verfassung des Kantons St.Gallen [sGS 111.1; KV])
Jede Person, die zur Stimmabgabe berechtigt ist, erhält einen gültigen Stimmausweis.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass vorweisen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das gelochte Stimmcouvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmbüros sichtbar ist.
- Sie können das Antwortcouvert rechtzeitig per Post versenden, in den Briefkasten des Gemeindehauses einwerfen oder es während den Öffnungszeiten am Front-Office abgegen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt.
- das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält.
- das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist.
- sich die Stimmzettel nicht im separaten, verschlossenen Stimmcouvert befinden.
E-Voting
Seit Mai 2025 können die Stimmberechtigen der Gemeinde Niederhelfenschwil elektronisch abstimmen und wählen.
An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden bis spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag berücksichtigt.
Anmeldung:
Für die Nutzung ist eine einmalige Anmeldung mit wenigen Schritten nötig:
- Anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch aufrufen und Anmeldung starten
- Daten eingeben und Anmeldung bestätigen
- Die schriftliche Anmeldebestätigung erhalten Sie in Kürze per Post
Weitere Informationen
Mehr zum digitalen Stimmkanal erfahren Sie unter www.e-voting.sg.ch oder auf der nationalen Informationsplattform www.evoting-info.ch.
Werbevideo E-Voting
Abstimmungsergebnisse vom 27. September 2026
Vorlage 1
Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» (BBl 2026 799).
Ja-Stimmen
38.74 % (490)
38.74 % (490)
Nein-Stimmen
61.26 % (775)
61.26 % (775)
Beteiligung
54.71 %
54.71 %
Vorlage 2
Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» (BBl 2026 800)
Ja-Stimmen
18.35 % (232)
18.35 % (232)
Nein-Stimmen
81.65 % (1032)
81.65 % (1032)
Beteiligung
54.62 %
54.62 %
Archiv
Abstimmungsergebnisse vom 14. Juni 2026
Abstimmungsergebnisse vom 8. März 2026

