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Alissa Suppiger
Leiterin Front-Office
058 458 62 01
alissa.suppiger@niederhelfenschwil.ch

Anmeldung für Nichterwerbstätige

Jede in der Schweiz wohnhafte und erwerbstätige Person ist obligatorisch der AHV Beitragspflicht unterstellt. Die Beitragspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 18. Lebensjahres für erwerbstätige und ab dem
1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahres für nichterwerbstätige Personen. Die Beitragspflicht endet mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen.

Sollten Sie in keinem Arbeitsverhältnis sein oder Leistungen beziehen welche nicht der AHV Beitragspflicht unterstellt sind (z.B. Kranken- und Unfalltaggeld) müssen Sie sich als nichterwerbstätige Person bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnsitz Kantons erfassen lassen. Somit vermeiden Sie Beitragslücken welche später zu einer Rentenkürzung führen könnten.