Menschen welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anrecht auf die individuelle Prämienverbilligung (IPV) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Beachten Sie, dass Anmeldungen jeweils bis am 31. März eingereicht sein müssen. Später eingegangene Anträge werden von der Sozialversicherung nicht mehr berücksichtigt.
Niederhelfenschwil verwendet Cookies, um Ihr Online-Erlebnis zu verbessern. Mit der weiteren Nutzung von niederhelfenschwil.ch akzeptieren Sie unsere Datenschutz-Richtlinien.