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Alissa Suppiger
Leiterin Front-Office
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alissa.suppiger@niederhelfenschwil.ch

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Menschen welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anrecht auf die individuelle Prämienverbilligung (IPV) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Beachten Sie, dass Anmeldungen jeweils bis am 31. März eingereicht sein müssen. Später eingegangene Anträge werden von der Sozialversicherung nicht mehr berücksichtigt.