Wir sind für Sie da


Baubewilligung und Beratung
Wir beraten Sie bei der Einreichung des Baugesuches und führen das Verfahren von der Eingabe des Baugesuchs über die Erteilung der Baubewilligung bis zur Schlusskontrolle. Zudem werden baupolizeiliche Kontrollen bis zur Bauvollendung koordiniert.Den Link zu den kantonalen Baugesuchformularen finden Sie hier:
Kantonale Baugesuchsformulare
Ist mein Bauvorhaben Bewilligungspflichtig?
Das kantonale Planungs- und Baugesetz (731.1; PBG) definiert in Art. 136, welche Bauvorhaben einer Baubewilligung bedürfen und was ohne Baubewilligung erstellt werden kann.Erstellung, Änderung und Beseitigung von Bauten und Anlagen bedürfen der Bewilligung. Soweit die baupolizeilichen und übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten sind, bedürfen in der Bauzone folgende Vorhaben keiner Baubewilligung:
- Unbeheizte Kleinbauten mit einer Grundfläche von höchstens 10 m2 und einer Gesamthöhe von höchstens 2.50 m;
- Kleine Anlagen der Garten- und Aussenraumgestaltung, wie Brunnen, Teiche, fest installierte Kinderspielgeräte, Gartencheminées sowie auf wenigstens zwei Seiten offene und ungedeckte Gartensitzplätze;
- Mauern und Einfriedungen von weniger als 1.20 m Höhe längs Gemeindestrassen, Wegen und Plätzen sowie von weniger als 1.80 m Höhe längs Grundstücksgrenzen, wenn ihnen nicht die Funktion als Stützmauer zukommt;
- Terrainveränderungen von weniger als 5.0 m Höhe und 100 m2 Fläche;
- Das Aufstellen einzelner Mobilheime, Wohnwagen und dergleichen ausserhalb bewilligter Camping- und Abstellplätze von weniger als drei Monaten je Kalenderjahr;
- Unterhalt von Bauten und Anlagen sowie geringfügige Änderungen im Innern von bestehenden Gebäuden;
- Unbeleuchtete Aussenreklamen von weniger als 2.00 m2 Ansichtsflächen sowie vorübergehende Baureklamen;
- Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979.
Baugesuch einreichen
Was wird für ein Baugesuch benötigt und welche Unterlagen müssen eingereicht werden?Baugesuchsunterlagen:
- Die Baugesuchsunterlagen müssen 3-fach eingereicht werden (wenn kantonale Stellen involviert sind, bitte die genaue Anzahl mit dem Bausekretariat klären).
- Für die Darstellung gilt: bestehend = schwarz, Abbruch = gelb, neu = rot
- Die Planunterlagen sind zu vermassen und massstäblich darzustellen
- Unterzeichnung der Planunterlagen durch den Gesuchsteller, Grundeigentümer und Projektverfasser
Baugesuchsformular:
- G1 inkl. Zusatzformulare je nach Bauvorhaben. Wir empfehlen mit dem JAVA Skript zu arbeiten (siehe e-Service).
- Unterzeichnung durch Grundeigentümer, Gesuchsteller und Projektverfasser
Situationsplan:
- Der Plan ist online Abrufbar (siehe e-Service)
- Einzeichnen des bauvorhabens (massstäblich)
- Beglaubigung bei grösseren Vorhaben erfolgt durch die GeoInfo AG Wil
Grundrisspläne 1:50 oder 1:100:
- Nutzungsangaben der Räume, Boden- / Fensterflächen ausweisen sowie Eintrag von relevanten Bauteilen und Niveaupunkt
Schnittpläne 1:50 oder 1:100:
- Höhenangaben von Gebäuden, First, Geschoss, Raum, Kniestock, Brüstung Geländer, Terrainverlauf, Niveaupunkt
Ansichtspläne 1:50 oder 1:100:
- Fassaden oder Fassadenänderungen aufzeigen
Umgebungsplan:
- Angaben zu Nutzung, Belägen, Höhenkoten, Pflanzungen, Parkplätze
Brandschutz:
- Brandschutzpläne mit Brandschutznachweis
Ergänzende Unterlagen:
- Detailpläne, Kanalisationspläne, Energienachweis, Berechnung der Ausnützungsziffer, Fotos, Farb- und Materialkonzept, Ausführungsbeschriebe, Prospekte, technische Datenblätter etc.
Baubewilligungsverfahren
Das Baubewilligungsverfahren durchläuft in der Regel folgende Schritte:- Eingang Baugesuch
- Erste Vorprüfung durch die Bauverwaltung, allfällige Nachforderung zusätzlicher Unterlagen
- Versand von Bauanzeigen, Durchführung der öffentlichen Auflage (Information und allfällige Einsprachemöglichkeit). Die Art über die Durchführung des Auflageverfahrens wird durch die Bauverwaltung festgelegt.
- Allfälliges Einspracheverfahren
- Interne Prüfung, allfällige Prüfungen durch kantonale Stellen
- Entscheid durch den Gemeinderat als Bewilligungsinstanz
- Erteilung der Baubewilligung
- Baufreigabe
- Baustart
- Baukontrollen
- Bauabnahme
Dauer des Baubewilligungsverfahren
- Kleinere Bauvorhaben (Anbauten, Wintergarten Carport etc.) 6-8 Wochen
- Grössere Bauvorhaben (Neubau/Umbau Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbevorhaben, Bauvorhaben ausserhalb Bauzonen, etc.) 6-8 Wochen
- Bauvorhaben mit kantonaler Beteiligung je nach Anzahl beteiligter Fachstellen 6-12 Wochen
Das Verfahren kann durch allfällige Nachforderungen, Anpassungen, Einsprachen oder Rechtsmittelverfahren verzögert werden. Die Zeitangaben richten sich ab Vollständigkeit der Gesuchsunterlagen.
Baukontrolle
Bei der Baukontrolle wird überprüft, ob das Bauvorhaben nach den genehmigten Plänen und rechtskonform ausgeführt wurde. Die Baukontrollen sind wie folgt anzumelden:
| Zeitpunkt | Stelle | Telefon |
| Zur Visierkontrolle | GeoInfo Wil AG | 071 932 70 70 |
| Nach erstellen des Schnurgerüstes | GeoInfo Wil AG | 071 932 70 70 |
| Vor dem Eindecken der Kanalisationsleitungen | Ing. Billinger AG, Nideruzwil | 071 955 98 55 |
| Armierung des Schutzraumes | Bauverwaltung | 058 458 62 18 |
| Nach Vollendung des Rohbaus | Bauverwaltung | 058 458 62 18 |
| Vor Inbetriebnahme von Feuerungsanlagen | Brandschutzbeauftragter | 071 947 19 03 |
| Nach Fertigstellung des Bauvorhabens | Bauverwaltung | 058 458 62 18 |
Kosten
Die Gebühr für eine Baubewilligung richtet sich nach dem Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; GebT) und beträgt zwischen Fr. 100.– und Fr. 10 000.–. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Verfahren und Bearbeitungsaufwand.Nach Art. 97 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; VRP) werden im Bewilligungsverfahren keine amtlichen Kosten betreffend der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung neuer erneuerbarer Energien erhoben.

