Bei Neubauten von Wohngebäuden müssen Eigentümer die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzräume erstellen und ausrüsten. Ist dies nicht der Fall, leisten Eigentümer einen Ersatzbeitrag zur Finanzierung von öffentlichen Schutzbauten. Die Anzahl zu erstellende Schutzplätze beträgt bei Neubauten für Wohnungen zwei Schutzplätze je drei Zimmer. Bis 25 Schutzplätze ist pro Schutzraumplatz eine Ersatzabgabe von Fr. 800.– zu leisten.
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