Der Brandschutz verhindert mit organisatorischen, baulichen und technischen Massnahmen Brände oder begrenzt deren Auswirkungen.
Die Baugesuche werden über die Einhaltung der brandschutztechnischen Vorschriften in den Bereichen allgemeiner Brandschutz sowie bei Abgas- und Heizungsanlagen geprüft. Sind brandschutztechnische Massnahmen erforderlich werde diese mittels Auflagen in einer brandschutztechnischen Baubewilligung verfügt.
Die Prüfung über die Einhaltung der brandschutztechnischen Vorschriften wird sichergestellt durch: De Bortoli Energie & Brandschutzplanung Lindenstrasse 2 9525 Lenggenwil Tel 071 947 19 03
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