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Urban Hugentobler
Bauverwalter
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Thierry Oertle
Mitarbeiter
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Raumplanung

Die Raumplanung hat das Ziel, die zweckmässige Nutzung des Bodens sowie die geordnete Besiedelung und die bauliche Entwicklung des Gemeindegebiets sicherzustellen. Als Planungsinstrumente gelten der Richt- und Zonenplan, das Baureglement und allenfalls Sondernutzungspläne.

Richtplan

Der Richtplan legt die Grundzüge der angestrebten räumlichen Entwicklung fest. Er ist das behördenverbindliche Koordinationsinstrument für alle raumwirksamen Tätigkeiten und bildet die Grundlage für die Nutzungsplanung.

Die Nutzungsplanung trennt Bauzonen von den übrigen Zonen. Im Unterschied zu den Richtplänen sind die Nutzungspläne parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich.

Zonenplan

Der Zonenplan besteht aus einer planlichen Darstellung mit Legende. Die Bauvorschriften werden im Baureglement aufgestellt. Der Zonenplan enthält folgende Festlegungen:
  • Abgrenzung Baugebiet / Nichtbaugebiet
  • Zuordnung des Baugebiets zu einzelnen Nutzungszwecken
  • Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen nach Lärmschutzverordnung
  • Waldfestlegung gemäss der Gesetzgebung über den Wald

Sondernutzungsplan

Der Sondernutzungsplan enthält Sondernutzungsvorschriften. Diese gehen den Regelbauvorschriften der Grundnutzung vor. Soweit ein bestimmter Sachbereich im Sondernutzungsplan nicht geregelt ist, gelten die allgemeinen Vorschriften von Baureglement und Zonenplan.