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Gastwirtschaftliche Tätigkeiten

Sie möchten ein Restaurant führen? Oder einen öffentlichen Anlass, einmalig oder wiederkehrend, durchführen? Sie verkaufen Getränke und Esswaren? Dann benötigen Sie eine gastwirtschaftliche Bewilligung.

Für die Erteilung einer gastwirtschaftlichen Bewilligung muss folgendes beachtet werden:
  • Eigenschaften gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gastwirtschaftsgesetzes (sGS 553.1; GWG)
  • Einhaltung der Abgabevorschriften von Alkohol an Minderjährige
  • Einhaltung von hygienischen Standarts
  • Kenntnisse in Lebensmittel und Suchtprävention

Bei Anlässen muss zusätzlich geprüft werden, ob eine Veranstaltungsbewilligung nötig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Dienstleistung «Veranstaltungen».