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Wirtschaftliche Sozialhilfe
Einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat, wer nicht oder nicht rechtzeitig in der Lage ist, die materielle Grundsicherung aus eigenen Mitteln oder andere finanzielle Hilfen wie zum Beispiel Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien, Unterstützung durch Familienmitglieder zu decken.Für die Berechnung des Existenzminimums sind die Richtlinien der St.Gallischen Konferenz der Sozialhilfe (KOS) massgebend.
Leistungen der Sozialhilfe werden aus Steuergeldern finanziert und sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig. Nach Beendigung der finanziellen Unterstützung wird geprüft, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse Rückzahlungen zulassen.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne in sozialen Angelegenheiten

