Wann muss ein Energienachweis erbracht werden? Wie muss ich ein Baugesuch für einen Heizungsersatz eingeben? Wo finde ich Informationen zur Energieförderung
Energienachweis Der Nachweis muss erbracht werden, wenn ein beheiztes Gebäude oder eine haustechnische Anlage erstellt oder geändert wird. Beispielsweise wenn Bauteile wie Aussenwände, Dächer, Fenster oder haustechnische Anlagen wie Heizung, Warmwasseraufbereitung, Klimaanlagen, Lüftungen oder Kühlräume betroffen sind.
Heizungsersatz Informationen zum Heizungsersatz und die dafür notwendigen Unterlagen für die Einreichung eines Baugesuches finden Sie unter E-Service.
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