Ortsplanungsrevision
Was ist eine Ortsplanung?
Im Jahr 2013 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung mit der Annahme des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes klar zum besseren Schutz der Kulturlandschaft bekannt. Die Bevölkerungsentwicklung soll künftig vermehrt innerhalb der bestehenden Siedlungsgebiete erfolgen. Mit dem überarbeiteten kantonalen Richtplan und dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; PBG), welches seit 1. Oktober 2017 in Kraft ist, hat der Kanton St.Gallen die Grundlage für die Umsetzung der gewünschten Stossrichtung in der Raumplanung gelegt. In den Ortsplanungen der Gemeinden müssen diese Absichten nun aufgenommen und konkretisiert werden. Diese werden zuerst im Raumkonzept grob definiert, im kommunalen Richtplan koordiniert und im Zonenplan resp. Baureglement konkretisiert.
Wieso erfolgt die Überarbeitung der Instrumente jetzt?
Das Planungs- und Baugesetz gibt den Gemeinden 10 Jahre Zeit, um ihre Rahmennutzungspläne (Zonenplan und Baureglement) an das neue Recht anzupassen. Die Gemeinde Niederhelfenschwil startete ihre Ortsplanungsrevision mit einer Zukunftskonferenz im Herbst 2017. Danach folgte die Erarbeitung eines Raumkonzepts im Jahr 2018. Das Raumkonzept definiert die konzeptionelle und strategische Ausrichtung der Gemeinde und dient als Grundlage für den kommunalen Richtplan. Die kommunale Richtplanung ist das Führungs- und Koordinationsinstrument des Gemeinderats und fokussiert die Gemeindeentwicklung auf einen Zeithorizont von ca. 25 Jahren. Sie bildet die Grundlage für die übrigen Planungsmassnahmen und ist für die Behörden wegleitend, hat jedoch keine direkt eigentumsverbindliche Wirkung. Die Vernehmlassung des Richtplans erfolgte im Winter 2018. Zwischenzeitlich wurde die Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan) erarbeitet.
Was ist eine Rahmennutzungsplanung?
Bestandteile
Der Rahmennutzungsplan besteht aus dem Zonenplan und dem Baureglement. Er ist die planerische Grundordnung der Politischen Gemeinde und ist grundeigentümerverbindlich. Der Anhang zum Baureglement und der Planungsbericht sind erläuternde Bestandteile.
Zonenplan
Der Zonenplan legt die Abgrenzung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet fest. Innerhalb der Bauzone regelt er in Verbindung mit dem Baureglement die zulässige Nutzungsart, Nutzungsintensität und Immissionstoleranz.
Baureglement
Das Baureglement definiert die Regelbaumasse für die im Zonenplan ausgewiesenen Zonen und legt weitere Nutzungs- und Bauvorschriften fest. Das Baureglement detailliert und ergänzt dabei die Vorgaben des kantonalen PBG.
Anhang zum Baureglement
Die im Anhang zum Baureglement enthaltenen Erläuterungen und Skizzen dienen dem besseren Verständnis des kommunalen Baurechts.
Planungsbericht
Der erläuternde Planungsbericht dient dazu die Hintergründe des Planungsprozesses nachzuvollziehen und die Recht- und Zweckmässigkeit der Planung zu prüfen.
Gibt es Änderungen im Zonenplan?
Das kantonale PBG definiert die zulässigen Zonenarten (Wohnzone W, Arbeitszone A usw.) abschliessend. Der neue Zonenplan von Niederhelfenschwil enthält dadurch neue Zonenbezeichnungen. Die Bauzonen werden neu nach der Gesamthöhe bezeichnet, da keine Geschossigkeiten mehr existieren.
Gibt es Änderungen im Baureglement?
Das kantonale PBG hat gegenüber dem alten Baugesetz wesentliche inhaltliche Änderungen zur Folge und auch die Begrifflichkeiten und Definitionen werden teilweise geändert. Das Baureglement wird an die neuen Vorgaben angepasst und übernimmt die neue Terminologie des kantonalen PBG.
Was kann ich jetzt tun?
Die Bevölkerung der Gemeinde Niederhelfenschwil ist eingeladen, sich an der dritten Phase der Mitwirkung zu beteiligten. Die Mitwirkung betrifft das Baureglement im Allgemeinen sowie die sich daraus ergebenen Änderungen des Zonenplans. Es können zu einzelnen Bestimmungen des Baureglements sowie den Änderungen des Zonenplans Inputs abgegeben werden. Hierfür ist wiederum eine E-Mitwirkungsplattform aufgeschaltet worden, um eine Stellungnahme online einzureichen. Die Mitwirkung dauert bis 31. Mai 2026. Die Unterlagen können auch zu den Schalteröffnungszeiten beim Front-Office eingesehen werden. Ebenfalls sind Rückmeldungen per E-Mail an info@niederhelfenschwil.ch möglich.
Was passiert mit meiner Stellungnahme?
Der Gemeinderat wird die Stellungnahmen und Vorschläge aufnehmen und prüfen. Die Anliegen sind nach der Bearbeitung mit Rückmeldung einsehbar.
Warum gibt es eine dritte Mitwirkung?
Während der ersten und zweiten Mitwirkungsphase gingen 99 bzw. 44 Rückmeldungen ein, welche durch den Gemeinderat bearbeitet und beantwortet wurden. Diverse Anträge fanden Eingang in die Planungsinstrumente, weshalb Änderungen am Baureglement und dem Zonenplan vorgenommen wurden.
Nach einer weiteren umfassenden Weiterentwicklung des Baureglements erachtet es der Gemeinderat nun als angezeigt, die aktuelle Fassung des Baureglements sowie die sich daraus ergebenden Änderungen des Zonenplans einer dritten Mitwirkung zu unterstellen.

